Kanti abbrechen – und dann?

Sie haben das Gymnasium abgebrochen oder brechen es ab? Lassen Sie sich nicht entmutigen! Es stehen Ihnen verschiedene Wege offen.

Sie haben drei Möglichkeiten:

Drei Mlöglichkeiten: 1. Weiter zur Schule, 2. Berufslehre, 3. Zwischenlösungen | © ask! - Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf

1. Weiter zur Schule

Fall A: Wechsel von der Kanti/vom Gymnasium in einen anderen Schultyp

Vom Gymnasium können Sie an die Fachmittelschule (FMS), an die Wirtschaftsmittelschule (WMS) oder an die Informatikmittelschule (IMS) wechseln. Für den Übertritt gelten folgende Bestimmungen (vgl. Mittelschulverordnung Kanton Aargau):

Austritt aus dem Gymnasium

Eintritt in WMS/IMS oder FMS

Austritt nach dem 1. Semester

ins 2. Semester der 1. Klasse FMS, WMS

Der Wechsel erfolgt auf Gesuch an die Schulleitung und wird in der Regel bewilligt, sofern es in der Klasse Platz hat. Ein Wechsel an die IMS ist in der Regel nicht möglich.

Austritt nach dem 2. Semester (nach Nicht-Promotion)

ins 1. Semester der 1. Klasse FMS, WMS oder IMS

Austritt im Verlauf der 2. Klasse

Übertritte in der zweiten Klasse erfolgen auf Gesuch hin. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme in die FMS. In der Regel ist ein Übertritt in die 2. Klasse der WMS und IMS nicht möglich.


·       ag.ch/mittelschulen: Informationen der Sektion Mittelschule

Fall B: Probezeit nicht bestanden – nochmaliger Versuch ein Jahr später

Falls Sie provisorisch in das Gymnasium aufgenommen wurden und die Probezeit nicht bestehen, können Sie im folgenden Jahr die Aufnahmeprüfung an das Gymnasium machen. Privatschulen bieten dazu Vorbereitungskurse an.
Zusatzinfo: Wenn am Ende eines Schuljahrs keine Beförderung stattfindet, kann einmal, während der 4-jährigen Gymnasiums-Zeit ein Schuljahr repetiert werden – auch die 1. Klasse. Eine freiwillige Repetition gilt als Nichtbeförderung.
·       Aufnahmebedingungen für das Gymnasium: ag.ch/mittelschulen > Gymnasium > Aufnahmebedingungen

Fall C: Wechsel an eine private Maturitäts- oder Handelsschule

Die Gymnasiale Maturität kann auch an Privatschulen erworben werden. Die meisten Privatschulen bieten nicht eigene Maturitätsprüfungen an, sondern bereiten auf die schweizerische Maturitätsprüfung vor. Privatschulen haben ein grosses Angebot und ein Eintritt ist fast zu jedem Zeitpunkt möglich. Die Schulkosten werden in der Regel vom Kanton nicht übernommen. Handelsschulen bieten zum Teil verkürzte Ausbildungsgänge für Kantonsschüler/innen an. Erkundigen Sie sich direkt bei den betreffenden Schulen.
·       swiss-schools.ch: Verband Schweizerischer Privatschulen (VSP)
·       privatschulen-schweiz.ch: Verzeichnis Privatschulen einiger Kantone
·       gymnasium.ch: Gymnasien ganze Schweiz
·       Kurzinfo «Handelsschulen – Ausbildungen für Erwachsene» auf beratungsdienste.ch > Downloads

Oder später: Maturität auf dem 2. Bildungsweg

Erwachsene mit Berufserfahrung können die Gymnasiale Maturität auf dem zweiten Bildungsweg nachholen, zum Beispiel an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene AME. Weitere Informationen finden Sie unter:
·       ag.ch/ame: Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene (AME), Standort: Aarau

2. Berufslehre

Das am Gymnasium erworbene Wissen (Sprachen, Naturwissenschaften, Allgemeinbildung) kann Ihnen in der weiteren Berufs- und Ausbildungslaufbahn nützen. Bei der Lehrstellensuche gelten für Sie aber die gleichen Bedingungen wie für Schulabgänger/innen der Bezirks- oder Sekundarschule.

Informationen zu den Berufen finden Sie auf:
·       berufsberatung.ch/berufe > Berufe suchen
·       berufsberatung.ch/infoveranstaltungen: Online-Kalender Infoveranstaltungen

Zur Lehrstellensuche finden Sie hier weitere Informationen:
·       berufsberatung.ch/lehrstellen (Lehrstellennachweis mit offen gemeldeten Lehrstellen in allen Kantonen) > Tipps zur Lehrstellen-Suche.
·       Kurzinfo «Eignungstests und Check S2/S3» unter beratungsdienste.ch > Downloads

Erkundigen Sie sich vor einer schriftlichen Bewerbung zuerst telefonisch, ob die Lehrstelle noch frei ist, da die Listen mit offenen Lehrstellen nicht täglich aktualisiert werden.

Berufsmaturität

Ihr schulisches Wissen vom Gymnasium können Sie nutzen, wenn Sie gleichzeitig mit dem Lehrabschluss die Berufsmaturität erwerben. Das lehrbegleitende Ausbildungsangebot (BM1) kombiniert die Vorteile der Berufsausbildung mit einer breiten Allgemeinbildung. Auch nach Lehrabschluss ist es möglich, in Vollzeit oder berufsbegleitend, die Berufsmaturität (BM2) zu erlangen. Weitere Informationen erhalten Sie auf ag.ch/berufsmaturitaet. Die Berufsmaturität öffnet Ihnen den Weg zu den Fachhochschulen.

Von der Berufsmaturität zur universitären Hochschule

Wollen Berufsmaturanden oder Berufsmaturandinnen an einer universitären Hochschule (Uni, ETH) in der Schweiz studieren, können sie sich mit dem Passerellen-Lehrgang (Dauer in der Regel ein Jahr) auf die Ergänzungsprüfung vorbereiten. Informationen dazu finden Sie auf ag.ch/ame > Passerelle. Dieser Passerellen-Lehrgang ist auch nach Abschluss von FMS/WMS und IMS möglich.

3. Zwischenlösung

Vielleicht ist es Ihnen im Moment noch nicht möglich, definitive Entscheide über Ihren weiteren beruflichen Weg zu fällen. Eine Zwischenlösung kann helfen, den nötigen Abstand zu finden und einen Entscheid vorzubereiten. Sie lässt Ihnen Zeit, sich nochmals intensiv mit Ihrer Berufswahl auseinanderzusetzen. Vielleicht haben Sie sich bereits für eine Ausbildung entschieden, es bleibt Ihnen aber noch Zeit bis zum Beginn. So oder so: Nutzen Sie die Zeit zum Schnuppern, für Praktika und Sprachaufenthalte.

Weitere Informationen dazu sind hier zu finden:
·       intermundo.ch: Informationen zum Jugendaustausch
·       berufsberatung.ch/brueckenangebote
·       Kurzinfo «Zwischenjahr nach Mittelschule oder Lehre» sowie die Broschüre «Brückenangebote» auf beratungsdienste.ch > Downloads

Weitere Unterstützungsangebote

Information und Beratung

Ihre Fragen können Sie vor Ort in unseren Info-Zentren oder telefonisch in einem Kurzgespräch mit einer Fachperson besprechen: direkt, unkompliziert und ohne Formalitäten: beratungsdienste.ch/öffnungszeiten.

 Für eine vertiefte Abklärung und Beratung wenden Sie sich an uns: beratungsdienste.ch/anmeldungen, 062 832 64 00.

Psychologische Unterstützung

Für psychologische Fragestellungen wenden Sie sich an den Jugendpsychologische Dienst: beratungsdienste.ch/jpd. 

Zusätzliche nützliche Adressen:
·       tschau.ch: e-Beratung für Jugendliche, verschiedene Themen
·       143.ch: Beratung der «Dargebotenen Hand» online oder via Telefon
·       feel-ok.ch: Ratgeber zu Themen wie Rechte/Krisen, Berufswahl, Liebe, Konsum/Sucht etc.
·       147.ch: Online-Beratung der «Pro Juventute» für Jugendliche und Kinder

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