Weiterbildung nach der Hochschule
Nach dem Masterstudium stehen verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten an Universitäten, ETHs und Fachhochschulen offen.
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CAS, DAS und MAS
CAS (Certificate of Advanced Studies, mindestens 10 ETCS), DAS (Diploma of Advanced Studies, mindestens 30 ECTS) und MAS (Master of Advanced Studies mindestens 60 ECTS) sind Weiterbildungsmöglichkeiten nach einem Hochschulstudium. Die Zulassung ist unterschiedlich. Meistens werden einige Jahre einschlägiger Berufserfahrung vorausgesetzt, manchmal auch eine Anstellung im entsprechenden Arbeitsfeld. CAS, DAS und MAS sind nicht von der öffentlichen Hand subventioniert und entsprechend teuer, d.h. sie kosten mehrere tausend Franken. Die Kosten sind auch ein sicheres Unterscheidungskriterium zwischen einem Weiterbildungsmaster (MAS) und einem konsekutiven Master nach einem Bachelor.
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(Executive) MBA
Ein Master of Business Administration (MBA) ist eine betriebswirtschaftliche Weiterbildung für Berufsleute aus nicht ökonomischen Fachrichtungen. Beim Executive Master of Business Administration (EMBA) stehen zusätzlich Führungsthemen im Fokus.
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Der konsekutive Master
Der konsekutive Master stellt die zweite Stufe der Hochschulbildung dar. An Universitäten und ETHs wird der Master als regulärer Ausbildungsabschluss angesehen. An Fachhochschulen erfolgt der Berufseinstieg in der Regel bereits mit dem Bachelor (180 ECTS). Ein konsekutives Masterstudium umfasst zwischen 90 und 120 ECTS.
- Information des SDBB zu den Weiterbildungen nach dem Hochschulstudium
- Konsekutive Masterstudiengänge an der PH FHNW und PH Zürich
- Übersicht über Masterstudiengänge auf berufsberatung.ch
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Doktorat (PhD)
Für eine wissenschaftliche Laufbahn nach dem Studium ist ein Doktorat (Dissertation) zwingend notwendig. Ein Doktorat dauert in der Regel drei bis fünf Jahre. Die Zulassung erfolgt in der Regel «sur dossier». Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Aufnahme ins Doktoratsstudium.
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Andere Weiterbildungen
Nach dem Studium können spezialisierte Fachtitel erworben werden. Informationen darüber findet man beim jeweiligen Verband.
Berufserfahrene Juristinnen und Juristen können Weiterbildungen in Form von LL.M-Studiengängen (Legum Magister/Magistra) besuchen. Hier gehts zu den LL-M-Studiengängen der Universität Zürich.