Finanzierung von Weiterbildungen
Haben Sie nach einer Erstausbildung eine Weiterbildung ins Auge gefasst? Hier finden Sie in erster Linie Informationen zur Finanzierung von Kursen, Berufsprüfungen BP und Höheren Fachprüfungen HFP.
Finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand
Welche Beitragsformen gibt es?
Der Kanton Aargau kennt die beiden Formen von Ausbildungsbeiträgen Stipendien (Beiträge ohne Rückzahlungspflicht) und Darlehen (Beiträge sind nach Abschluss einer Ausbildung dem Kanton zurückzuzahlen). Für Ausbildungen der höheren Berufsbildung (Berufsprüfungen BP und Höhere Fachprüfungen HFP) können seit 2018 Bundesbeiträge beantragt werden. Für Aus‐ und Weiterbildungen ohne eidgenössisch anerkannten Abschluss (z.B. Kurse und Lehrgänge, die mit einem Kurszertifikat des Anbieters abgeschlossen werden) gibt es normalerweise keine finanzielle Unterstützung in Form von Stipendien, Darlehen oder Bundesbeiträgen.
Finanzierung von vorbereitenden Kursen für eine eidgenössische Berufs‐ oder höhere Fachprüfung (BP, HFP)
- Personen, die einen vorbereitenden Kurs für eine eidgenössische Berufs- oder höhere Fachprüfung besucht haben, können nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung Bundesbeiträge beantragen. Voraussetzung ist, dass diese auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen: sbfi.admin.ch/bundesbeitraege > Liste der vorbereitenden Kurse (Meldeliste) > Zur Meldeliste.
- Der Antrag wird online gestellt. Einen Beitrag nur für die Prüfungsgebühren gibt es nicht.
- Die Beiträge werden direkt und unabhängig vom Prüfungserfolg an die Absolventinnen und Absolventen ausbezahlt.
- Die Absolvierenden erhalten 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Für eine eidgenössische Berufsprüfung sind dies maximal CHF 9‘500.‐, für eine höhere Fachprüfung maximal CHF 10‘500.‐.
- Gut zu wissen: Die Studiengänge an den höheren Fachschulen (HF) werden über die Finanzierungsvereinbarungen der Kantone direkt subventioniert, d.h. es können keine persönlichen Bundesbeiträge zusätzlich beantragt werden.
- Informationen des Kantons Aargau finden Sie auf ag.ch/berufsbildung > Bildung für Erwachsene > Höhere Berufsbildung
Finanzierung von beruflicher Grundbildung sowie dem Besuch von Mittelschulen, Universitäten/ETH, Fachhochschulen und Höheren Fachschulen
- Stipendien und Darlehen sind für erste Ausbildungen der Sekundarstufe II (berufliche Grundbildung, Mittelschulen), für Ausbildungen auf der Tertiärstufe A (ETH, Universität, Fachhochschulen) sowie Ausbildungen an höheren Fachschulen (HF) gedacht. Es können auch Anträge für Weiterbildungen wie Nachdiplomstudien sowie für Doktoratsstudien gestellt werden.
- Auf ag.ch/stipendien finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema sowie alle Informationen und Anleitungen zum Stellen eines Stipendienantrags.
- Kontaktangaben: Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Hochschulen und Sport, Sektion Stipendien Bachstrasse 15, 5001 Aarau, Telefon: 062 835 22 70, E‐Mail: stipendien@ag.ch.
Andere Finanzierungsmöglichkeiten
Es gibt regionale, kantonale, schweizerische und internationale öffentliche und private Institutionen, die ebenfalls Aus- und Weiterbildungen finanziell unterstützen. Viele solcher Institutionen sind als Stiftung organisiert.
Stiftungsverzeichnisse und Stiftungen
- ag.ch/dgs > Soziales > Soziale Sicherheit > Fonds- und Stiftungsverzeichnis
- edi.admin.ch > Das EDI > Organisation > Fachstellen > Eidgenössische Stiftungsaufsicht > Stiftungsverzeichnis: eidgenössisches Stiftungsverzeichnis. Dieses umfasst gemeinnützige Stiftungen, die nebst anderem zum Teil auch Stipendien vergeben, insbesondere für Weiterbildungen und Forschungsarbeiten, die dem Stiftungszweck entsprechen.
- educaswiss.ch: Educa Swiss ist die Schweizerische Stiftung für Bildungsförderung und ‐finanzierung. Vermittlung von Bildungsdarlehen zu sozialverträglichen Konditionen als Ergänzung zu bestehenden Förder‐ und Beratungsangeboten.
Weitere Institutionen
- kulturfoerderung.ch: Die Informationsdienstleistung des Bundesamtes für Kultur und des Migros Kulturprozent unterstützen Kulturschaffende bei der gezielten Kontaktaufnahme mit Förderstellen im Bereich Bildende Kunst, Musik, Film, Bühne, Literatur, Design und Neue Medien.
- temptraining.ch: Weiterbildungsfonds für Temporärmitarbeitende, die dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih unterstehen.
- prosenectute.ch > Dienstleistungen > Hilfen: Der Witwen-, Witwer- und Waisenfonds bietet finanzielle Unterstützung an für Witwen, Witwer und Halb- und Vollwaisen.
- intermundo.ch > Mitgliederorganisationen > Stipendien: finanzielle Unterstützung für ein Austauschprogramm.
- Branchenspezifische Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. bei den Berufsverbänden nachfragen.
Das eigene Budget planen
Die Lebenskosten im Blick haben
Nebst den eigentlichen Weiterbildungskosten sind die Kosten für den Lebensunterhalt zu bestimmen. Bei Anträgen bei Stiftungen ist das persönliche Budget teilweise offenzulegen. Auf budgetberatung.ch finden Sie Vorlagen, für die Berechnung der Lebenshaltungskosten. Sollte bereits eine Verschuldung vorliegen, kann eine Schuldenberatung Sinn machen (caritas‐schuldenberatung.ch). Je nach Umfang der Weiterbildung macht es ausserdem Sinn zu überlegen, zumindest vorübergehend das Arbeitspensum zu reduzieren.
Kosten von Kursen und Weiterbildungen
- Vergleichen Sie die Kosten mit den Leistungen, wie z.B. der Anzahl Unterrichtsstunden. Sind Lehrmittel, Prüfungsgebühren und evtl. Exkursionen bereits inbegriffen? Wann und in welchem Umfang fallen die Kosten an?
- Informieren Sie sich beim Anbieter über Zahlungsmodalitäten und mögliche finanzielle Unterstützung.
- Falls die Fortbildung im Interesse Ihres Arbeitgebers ist, sprechen Sie mit dem/der Vorgesetzten über eine Mitfinanzierung.
Zur Auswahl eines passenden Weiterbildungsangebot bzw. des passenden Weiterbildungsanbieters finden Sie Hinweise in der Kurzinfo «Qualität von Schulen und Kursen».