Zulassung an die Uni ohne Kanti?
Möchten Sie ein Studium an einer Schweizer Universität oder an der Eidgenössisch Technischen Hochschule in Zürich (ETH) oder Lausanne (EPFL) ergreifen und verfügen über keine gymnasiale Maturität? Grundsätzliche Zulassungsbedingung ist eine schweizerische Maturität oder ein gleichwertiger Ausweis sowie die Beherrschung der Studiensprache. Eine Reihe anderer Vorbildungsausweise ermöglicht jedoch ebenfalls eine Zulassung. In dieser Kurzinfo werden diese Alternativen vorgestellt.
Maturität auf dem zweiten Bildungsweg
Wenn Sie einen Lehrabschluss oder einige Jahre Berufstätigkeit vorweisen können, haben Sie die Möglichkeit, an einer öffentlichen oder privaten Maturitätsschule die Maturität nachzuholen. Die Zulassung ist von Schule zu Schule unterschiedlich geregelt. Ein Aufnahmegespräch oder eine Aufnahmeprüfung sind üblich.
Es können gemäss dem Maturitäts-Anerkennungs-Reglement (MAR) verschiedene Schwerpunktfächer gewählt werden: Alte oder moderne Sprachen, Physik und Anwendungen der Mathematik, Wirtschaft und Recht, Bildnerisches Gestalten und weitere.
Die Lehrgänge werden (je nach Institution) als Vollzeit-, Teilzeit- oder Fernunterricht angeboten. Entsprechend ist die jeweilige Ausbildungsdauer unterschiedlich (drei bis vier Jahre). Der Eintritt in höhere Semester ist je nach Vorbildung möglich. Als Inhaber/in einer Berufsmaturität können Sie mit einer verkürzten Ausbildungsdauer rechnen.
Günstig ist es, wenn Ihr Wohnkanton über eine öffentliche Schule verfügt. Denn in diesem Fall kommt in der Regel der Kanton für einen Grossteil des Schulgeldes auf. Mit der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene AME ist diese Situation für die Bewohner/innen des Kantons Aargau gegeben (Voraussetzung: mindestens zwei Jahre wohnhaft im Kanton). Genauere Informationen zu Dauer, Kosten usw. entnehmen Sie bitte www.ame.ch > Maturitätslehrgang. Ob die Kosten einer ausserkantonalen Schule übernommen werden, erfahren Sie beim Erziehungsdepartement ihres Wohnsitzkantons, im Kanton Aargau beim Departement Bildung, Kultur und Sport, Sektion Mittelschule, in Aarau.
Weitere Informationen: www.berufsberatung.ch/maturitaeten
Es besteht weiter die Möglichkeit, nach selbständiger Vorbereitung die Maturitätsprüfungen abzulegen. Das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (eine Fachbehörde des Bundes) organisiert jährlich zwei solche Prüfungstermine pro Sprachregion. Weitere Informationen finden Sie unter www.sbfi.admin.ch > Bildung > Maturität > Gymnasiale Maturität > Schweizerische Maturitätsprüfung.
Berufsmaturität oder Fachmaturität und Passerelle
Wer über eine Berufsmaturität oder Fachmaturität verfügt, erhält bei erfolgreichem Bestehen der Ergänzungsprüfung Passerelle «Berufs-/Fachmaturität – universitäre Hochschule» Zugang zu allen schweizerischen universitären Hochschulen und sämtlichen universitären Studiengängen in der Schweiz, analog den Möglichkeiten, die ein gymnasiales Maturitätszeugnis eröffnet. Ob die Ergänzungsprüfung auch Zugang zu ausländischen Hochschulen verschafft, muss direkt mit der jeweiligen Hochschule abgeklärt werden. Rein rechtlich gesehen entspricht die bestandene Ergänzungsprüfung nicht der gymnasialen Maturität.
Jährlich finden in den drei Sprachregionen je zwei Prüfungen statt. Die Prüfung umfasst fünf Fachbereiche: Erste Landessprache, zweite Landessprache oder Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften (Teilbereiche: Biologie, Physik und Chemie) sowie Geistes- und Sozialwissenschaften (Teilbereiche Geografie, Geschichte). Die Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung ist frei. Sie kann autodidaktisch oder in einem Kurs erfolgen. Für ein erfolgreiches Bestehen der Prüfung wird eine Abschlussnote in der Berufs- oder Fachmaturität von mindestens 4.8 empfohlen und von den Kursanbietern auch meist verlangt. Zum Besuch eines solchen Kurses wird geraten. Die Kurse dauern in der Regel zwei Semester. Bei allen Lehrgängen ist mit einem vollen Wochenprogramm zu rechnen, d. h. eine Erwerbstätigkeit ist nicht oder nur in sehr geringem Umfang empfehlenswert.
Passerelle im Kanton Aargau
Im Kanton Aargau wird die Passerelle von der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene (AME) am Schulort Aarau angeboten. Der Kurs dauert zwei Semester und wird in einer Kombination von Selbststudium und Direktunterricht durchgeführt. Zu den (empfohlenen) Aufnahmebedingungen gehört ein Durchschnitt im Berufs- oder Fachmaturitätszeugnis von mindestens 4.8. Über die definitive Aufnahme entscheidet das Rektorat nach einem persönlichen Gespräch. Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.
Der Lehrgang beginnt jeweils im August. Französisch wird nur bei genügender Anmeldezahl angeboten.
Das Schulgeld beträgt CHF 1'000 pro Semester für Studierende, die bei Ausbildungsbeginn seit mindestens zwei Jahren in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Solothurn und Luzern gewohnt haben. Studierende aus allen anderen Kantonen bezahlen zum Studiengeld von CHF 2'000 zusätzlich CHF 9'450 für den ganzen Kurs. Dazu kommen Anmeldegebühren von CHF 200.- und Gesamtauslagen für Lehrmittel von CHF 2'000. Weitere Informationen: www.ame.ch > Passerelle
Allgemeine Informationen, Prüfungsinhalte und Kursanbieter: www.sbfi.admin.ch > Bildung > Maturität > Gymnasiale Maturität > Ergänzungsprüfung Passerelle
Fachhochschulabschluss
Wer über einen Bachelor einer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule verfügt, hat Zugang zu sämtlichen universitären Studienrichtungen.
Innerhalb der gleichen Fachrichtung können Sie allenfalls in ein höheres Semester einsteigen oder direkt ein Master-studium ergreifen. Dafür sind jedoch Zusatzleistungen erforderlich, da sich die Hochschultypen in ihren Profilen un-terscheiden. Die Übertritte werden in einer Konkordanzliste geregelt: www.swissuniversities.ch > Dokumentation > Publikationen CRUS bis 2014 > Regelungen und Empfehlungen > Vereinbarung der CRUS, der KFH und der COHEP vom 5. November 2007 (inkl. Konkordanzliste)1. Da die aufnehmende Hochschule letztlich über die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen entscheidet, wenden Sie sich am besten direkt an die Universität Ihrer Wahl.
1 Die Konkordanzliste trägt den Vermerk «ausser Kraft gesetzt». Die alte Liste bleibt gültig, bis die neue publiziert ist.
Universitätsspezifische Zulassungsbedingungen, Aufnahmeprüfungen u. a.
An einigen Fakultäten an verschiedenen Universitäten können Sie unter bestimmten Bedingungen ohne Maturitätszeugnis zum Bachelorstudium zugelassen werden. Dabei kommen besondere Aufnahmeverfahren zur Anwendung, die von Universität zu Universität und von Fakultät zu Fakultät verschieden sind. Von diesem Angebot sind die medizinischen Studiengänge ausgeschlossen (Ausnahme: Universität Lausanne).
Für die Zulassung werden meist ein Mindestalter und Berufserfahrung verlangt. Daneben ist mit Bewerbungs- und Motivationsschreiben oder Aufnahmeprüfungen zu rechnen. Detaillierte Angaben finden Sie unter:
www.sdbb.ch/kurzinfo> Spezielle Zulassungsverfahren an universitären Hochschulen.
Ausländische Vorbildung
Die Zulassungsstellen der einzelnen Universitäten entscheiden autonom über die Anerkennung ausländischer Ausweise. Details unter: www.swissuniversities.ch > Themen > Zulassung > Zulassung zu den universitären Hochschulen > Ausländische Vorbildungsausweise.
Falls Ihr Vorbildungsausweis nur teilweise anerkannt ist, gibt es die zentrale Ergänzungsprüfung der schweizerischen Universitäten für Studienbewerber/innen mit einem ausländischen Vorbildungsausweis. Die Anmeldung zur Prüfung führt über ein Immatrikulationsgesuch an einer Schweizer Universität. Die Universitäten entscheiden über den Umfang der Aufnahmeprüfung und melden die Kandidatinnen und Kandidaten den Prüfungszentren in Zürich und Genf. Nähere Informationen: www.ecus-edu.ch.
Die Universität St. Gallen verlangt von ausländischen Studienanwärtern und Studienanwärterinnen (ausser für Personen mit Niederlassungsbewilligung C, für Personen aus dem Fürstentum Liechtenstein sowie Personen mit anerkanntem Schweizer Studienberechtigungsausweis) eine Zulassungsprüfung: www.unisg.ch > Studium > Zulassung > Zulassung Bachelorstudium > Internationale Vorbildung.
Unsere Kurzinfos «Studieren in der Schweiz als Ausländer/in» bzw. «Studying in Switzerland as a foreigner» geben Ihnen diesbezüglich detaillierte Informationen.
Detailinformationen zu den Vorbildungsausweisen und allfällige ergänzende Auflagen finden Sie unter www.swissuniversities.ch > Themen > Zulassung > Zulassung zu den universitären Hochschulen.
Eine Zusammenstellung der Weblinks aller Schweizer Universitäten finden Sie auf www.swissuniversities.ch > Themen > Lehre & Studium > Anerkannte oder akkreditierte Schweizer Hochschulen.
Und ausserdem
Auch ausländische Fernuniversitäten mit einer Schweizer Niederlassung, z. B. die Fernuniversität Hagen oder die Open University, haben für Personen ohne Maturität spezielle Zulassungsbedingungen. Auch hier heisst es: Direkt mit dem Anbieter abklären.