Schwierigkeiten während der Lehre

Sie fühlen sich in Ihrem Lehrbetrieb am falschen Ort oder Sie haben in der Berufsschule den Anschluss verloren? Vielleicht haben Sie auch Konflikte mit Personen im Lehrbetrieb oder Schwierigkeiten zu Hause? Wir zeigen Ihnen, was Sie unternehmen und wo Sie Unterstützung erhalten können.

Schwierigkeiten in der Berufsschule

Sprechen Sie bei Schwierigkeiten in der Berufsschule mit Ihren Lehrpersonen und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen. An den Schulen werden in der Regel auch Stützkurse angeboten. Vielleicht können Ihnen auch Schulkolleginnen oder -kollegen beim Lernen helfen. Berufsbildner/innen können Sie ebenfalls unterstützen. Auf der Kurzinfo «Lernangebote» finden Sie zudem Personen und Institutionen in Ihrer Region, welche Unterstützung beim Lernen anbieten.

Gut zu wissen: Personen mit ärztlich oder fachpsychologisch nachgewiesenen Beeinträchtigungen (z.B. Legasthenie) haben Anrecht auf einen Nachteilsausgleich. Genauere Informationen siehe: ag.ch/berufsbildung > Lehre > Qualifikationsverfahren / Abschlussprüfungen > Nachteilsausgleich.

Falls Ihre Noten ungenügend bleiben, können Sie mit Ihrem Lehrbetrieb prüfen, ob das Lehrverhältnis in eine 2-jährige EBA-Ausbildung umgewandelt werden kann. Manchmal ist es möglich eine Lehre in eine schulisch weniger anspruchsvolle EFZ-Lehre umzuwandeln (z.B. Automobilfachmann/-frau EFZ statt Automobilmechatroniker/in EFZ).

Konflikte im Lehrbetrieb

Versuchen Sie bei Schwierigkeiten im Lehrbetrieb Ihre Anliegen am Arbeitsort in einem persönlichen Gespräch zu klären. Auch eine Aussprache mit dem Berufsbildner / der Berufsbildnerin in Anwesenheit der Eltern kann helfen. Wenn diese Massnahmen nicht den erhofften Erfolg bringen, kann ein Coaching im Lehrbetrieb durchgeführt werden: Berufslernende und Lehrbetriebe können sich für ein Coaching Berufsbildung anmelden. Eine neutrale Fachperson unterstützt Sie und die Berufsbildungsverantwortlichen dann direkt im Betrieb (ag.ch/berufsbildung > Lehre > Betriebliche Bildung > Coaching Berufsbildung (COBE)).

Unterstützung durch das Berufsinspektorat

Bei grundsätzlichen Problemen (persönliche Konflikte mit dem Berufsbildenden) im Betrieb, die nicht mit der Berufsbildnerin oder dem Berufsbildner besprochen werden können oder wollen, kann das Berufsinspektorat kontaktiert werden.

Das Berufsinspektorat hat die Aufsicht über alle Lehrverhältnisse im Kanton Aargau. Der Liste der Berufsinspektor/innen können Sie entnehmen, welche Berufsinspektorin oder welcher Berufsinspektor für Ihren Beruf zuständig ist: ag.ch/berufsbildung > Lehre > Betriebliche Bildung > Berufsinspektorat / Lehraufsicht. (Telefon: 062 835 21 46 / E-Mail: betriebliche-bildung@ag.ch)

Unterstützung durch die Berufsberatung von ask!

Holen Sie sich Unterstützung bei der ask! Berufsberatung, wenn Sie mit dem Gedanken spielen Ihre Lehre abzubrechen. Überlegen Sie sich genau, warum Sie wechseln wollen, und welche Schritte Sie danach unternehmen werden, damit Sie auf dem Weg in Ihre berufliche Zukunft erfolgreich bleiben. Die Berufsberatung kann Sie dabei unterstützen herauszufinden, welche anderen Berufe für Sie in Frage kommen.

ask! – Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf beratungsdienste.ch/anmeldungen

Die Lehre abbrechen?

Falls alle Massnahmen, um die Lehre fortsetzen zu können, erfolglos sind, kann die Lehrstelle gekündigt werden. Tun Sie dies allerdings nicht spontan, sondern erst nach reiflicher Überlegung. Beziehen Sie auch die Dauer der restlichen Lehrzeit sowie die Situation auf dem Lehrstellenmarkt in Ihre Entscheidung mit ein.

Informationen zum konkreten Vorgehen bei einer Lehrvertragsauflösung resp. Vertragsumwandlung finden Sie auf ag.ch/berufsbildung > Lehre > Betriebliche Bildung > Lehrvertrag & Lehrvertragsänderungen.

Wenn Sie sich entschieden haben, innerhalb Ihres Berufes den Lehrbetrieb zu wechseln, wenden Sie sich ebenfalls an die zuständige Berufsinspektorin oder den zuständigen Berufsinspektor.

Gut zu wissen: Bei einer Lehrvertragsauflösung kann die Berufsfachschule für weitere sechs Wochen besucht werden (Verlängerung möglich). Dies gilt aber nicht für die überbetrieblichen Kurse (üK). Weitere Informationen zu diesem erhalten Sie von Ihrer Berufsschule.

 

Psychologische Unterstützung

Die Lehre ist eine anspruchsvolle Zeit. Vieles kann einen belasten, bspw. Sorgen um die Schulnoten, Konflikte zu Hause, Liebeskummer. Die Fachpersonen vom Jugendpsychologischen Dienst hören Ihnen gerne zu und helfen Ihnen weiter. Dieser ist für Lernende im Kanton Aargau kostenlos. Die Fachpersonen stehen unter Schweigepflicht. beratungsdienste.ch/jpd (Tel. 062 832 64 40)

Weitere Beratungsstellen, telefonische Beratungsangebote oder Internetplattformen

Je nach Anliegen kann auch die eine oder andere dieser Beratungsstellen hilfreich sein:

  • rechte-der-lernenden.ch: Plattform mit 400 Stichworten zur Beantwortung von Fragen Jugendlicher in Ausbildung
  • Telefon 147 oder 147.ch: Beratungsdienst der Pro Juventute für Kinder und Jugendliche. Für alle Ihre Themen.
  • Telefon 143 oder 143.ch: die dargebotene Hand. Für alle Ihre Themen.
  • tschau.ch, feel-ok.ch: Jugendgerechte Internetplattformen zu diversen Themen
  • suchthilfe-ags.ch: Fachstellen für Suchtberatung und -prävention
  • ebg.admin.ch > Gleichstellung in der Arbeitswelt > Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • seco.admin.ch > Arbeit > Arbeitsbedingungen > Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz > Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz
  • berufsbildung.ch > Themen > Merkblätter der Berufsbildung > «Gleiche Chancen und korrekter Umgang»
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