Berufsabschluss für Erwachsene 

Auch Erwachsene können einen anerkannten Berufsabschluss erwerben: bei zweijährigen Lehren erwirbt man das eidgenössische Berufsattest EBA und bei drei- und vierjährigen Lehren das eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ. Es gibt verschiedene Wege einen Berufsabschluss für Erwachsene zu erwerben.

1. Berufliche Grundbildung «Lehre»

Bei diesem Weg suchen Sie sich einen Lehrbetrieb und schliessen einen Lehrvertrag ab. Sie besuchen den regulären Unterricht an der Berufsfachschule, machen im Lehrbetrieb die praktische berufsspezifische Ausbildung und durchlaufen am Ende der beruflichen Grundbildung das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung). Für die reguläre berufliche Grundbildung brauchen Sie keine spezifische Berufserfahrung im gewünschten Beruf. Vorausgesetzt wird die abgeschlossene obligatorische Schule oder gleichwertige Qualifikationen. Über den Lohn können Sie mit dem Betrieb verhandeln. Freie Lehrstellen finden Sie unter ag.ch/lena oder berufsberatung.ch/lehrstellen.

2. Verkürzte Grundbildung

Wenn Sie bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben, können Sie die berufliche Grundbildung unter bestimmten Voraussetzungen um ein oder zwei Jahre verkürzen. Sie schliessen einen Lehrvertrag ab, besuchen die Berufsfachschule, machen im Lehrbetrieb die praktische berufsspezifische Ausbildung und durchlaufen am Ende das Qualifikationsverfahren.

3. Direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 BBV (Nachholbildung)

Diese Variante existiert für fast alle Lehrberufe (ausser Informatikberufe) und ist dann möglich, wenn Sie bereits über mehrjährige Praxis und eine Arbeitsstelle im angestrebten Beruf verfügen. Zum Zeitpunkt des Qualifikationsverfahrens werden fünf Jahre Berufserfahrung vorausgesetzt, davon zwei bis vier Jahre im angestrebten Beruf. Im Berufsverzeichnis des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation, SBFI, ist ersichtlich, wie viele Jahre an Berufserfahrung im gewünschten Beruf verlangt werden: sbfi.admin.ch/bvz > Berufe A-Z > Beruf anwählen. In der Verordnung können Sie im Abschnitt «Qualifikationsverfahren» lesen, wie viele Jahre Berufserfahrung im Wunschberuf gefordert werden.

Für die Nachholbildung müssen Sie eine Zulassung zum Qualifikationsverfahren beim Kanton Aargau (Berufsinspektorat) beantragen. Weitere Infosfinden Sie auf: eingangsportal.ch und ag.ch/berufsabschluss-erwachsene.

Die schulische Bildung beinhaltet zwei Bereiche: den Fachunterricht und den Allgemeinbildenden Unterricht ABU. Sie haben zwei Möglichkeiten, sich die fehlenden Bereiche der schulischen Bildung anzueignen: Sie besuchen den kostenlosen Unterricht an der Berufsfachschule oder Sie erarbeiten sich den Unterrichtsstoff im Selbststudium. Die Berufsfachschulen geben Ihnen Auskunft über die entsprechenden Lehrmittel. Es ist jedoch sehr zu empfehlen, den Unterricht zu besuchen, damit man gut auf das Qualifikationsverfahren vorbereitet ist. In einzelnen Lehrberufen gibt es spezielle Angebote für Erwachsene: eingangsportal.ch > Bildungsangebote > Direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren.

Wer bereits über einen Berufsabschluss verfügt oder älter ist als 35 Jahre, ist im Kanton Aargau vom ABU befreit. In allen anderen Fällen müssen Sie die Allgemeinbildung an einer Berufsfachschule erwerben. Dieser Schulbesuch dauert ein knappes Jahr und findet in der Regel abends statt. Den ABU können Sie vor oder parallel zum Fachunterricht besuchen. Angebote siehe:

  • liebegg.ch > Berufsbildung > ABU Erwachsene
  • bfgs.ch > Kurse > Allgemeinbildung für Erwachsene

Für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren werden gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Für EFZ-Berufe ist das in der Regel B1 und für EBA Berufe A2. Wer über kein offizielles Sprachdiplom verfügt (z.B. telc oder Goethe) oder nicht bereits einen Abschluss auf Sekundarstufe II vorweisen kann (EFZ, EBA, Mittelschule), muss zuerst einen Deutschtest absolvieren und das geforderte Niveau erreichen. Die Deutschtests werden am HKV Aarau und der BFGS Brugg angeboten. Wer den Deutschtest nicht besteht muss entweder einen kostenlosen Vorbereitungskurs absolvieren oder den Deutschtest später wiederholen und bestehen.

Ausnahme: Für Berufe im Berufsfeld «Informatik» ist die direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren nicht möglich. Stattdessen kann das Validierungsverfahren absolviert werden.

4. Validierung von Bildungsleistungen nach Art. 31 BBV

Im Validierungsverfahren belegen Sie, was Sie wissen und können. Sie dokumentieren diese Kompetenzen in einem umfangreichen Dossier. Fachexpertinnen und Fachexperten prüfen Ihr Dossier und vergleichen es mit dem Kompetenzprofil des angestrebten Berufsabschlusses. Bestehen Lücken, können Sie die zu ergänzende Bildung in Kursen an ausgesuchten Berufsfachschulen oder durch spezielle Praxis erwerben. Sobald Sie nachweisen können, dass Sie alle Anforderungen des Berufes erfüllen, erhalten Sie das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ). Das Validierungsverfahren kann nur erfolgen, wenn Sie über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung verfügen, davon in der Regel 2 bis 4 Jahre im angestrebten Beruf. Es ist nur in wenigen Berufen möglich. . Für das Validierungsverfahren müssen Sie eine Kostengutsprache beim Kanton Aargau beantragen. Mehr Infos finden Sie auf eingangsportal.ch und ag.ch/berufsabschluss-erwachsene.

Gut zu wissen: Eidgenössischer Fachausweis

Nach dem Bestehen einer Berufsprüfung erhält man einen eidgenössischen Fachausweis. In der Regel setzt eine Berufsprüfung einen Berufsabschluss voraus, es gibt aber auch Berufsprüfungen, die ohne abgeschlossene Grundbildung absolviert werden können. In der Regel werden mehrjährige Berufstätigkeit und je nach Beruf weitere Bedingungen vorausgesetzt. Mehr Informationen dazu finden Sie auf berufsberatung.ch/berufsabschlussnachholen > Möglichkeiten in der höheren Berufsbildung.

Informationen und Beratung

Eingangsportal

Weitere Informationen rund um das Thema «Berufsabschluss nachholen» im Raum Nordwestschweiz können Sie auf eingangsportal.ch nachlesen. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an:
Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
Sektion Betriebliche Bildung
Bachstrasse 15
5001 Aarau
Telefon: 062 835 21 46
E-Mail: betriebliche-bildung@ag.ch 

Programm «Nachholbildung für alle»

Personen, welche bei der Realisierung ihres Berufsabschlusses eine fachliche Begleitung wünschen, können sich für die Teilnahme an unserem Programm «Nachholbildung für alle» bewerben. Informationen dazu finden Sie auf beratungsdienste.ch/nachholbildung.

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