Kanti abbrechen – und dann?

Sie haben das Gymnasium abgebrochen oder brechen es ab? Lassen Sie sich nicht entmutigen: Es stehen Ihnen verschiedene Wege offen.

Sie haben drei Möglichkeiten:

Drei Mlöglichkeiten: 1. Weiter zur Schule, 2. Berufslehre, 3. Zwischenlösungen | © ask! - Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf

1. Weiter zur Schule

Fall A: Wechsel von der Kanti/vom Gymnasium in einen anderen Schultyp

Vom Gymnasium können Sie an die Fachmittelschule (FMS), an die Wirtschaftsmittelschule (WMS) oder an die Informatikmittelschule (IMS) wechseln. Für den Übertritt gelten folgende Bestimmungen (vgl. Mittelschulverordnung Kanton Aargau):

Austritt aus dem Gymnasium

Eintritt in WMS/IMS FMS

Austritt nach dem 1. Semester

ins 2. Semester der 1. Klasse FMS, WMS

Der Wechsel erfolgt auf Gesuch an die Schulleitung und wird in der Regel bewilligt, sofern es in der Klasse Platz hat. Ein Wechsel an die IMS ist in der Regel nicht möglich.

Austritt nach dem 2. Semester (nach Nicht-Promotion)

ins 1. Semester der 1. Klasse FMS, WMS oder IMS

Austritt im Verlauf der 2. Klasse

Übertritte in der zweiten Klasse erfolgen auf Gesuch hin. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme in die FMS. In der Regel ist ein Übertritt in die 2. Klasse der WMS und IMS nicht möglich.

Fall B: Probezeit nicht bestanden – nochmaliger Versuch ein Jahr später

Der Notenschnitt von mindestens 4.7 im Zwischenbericht bzw. Jahreszeugnis der 3. Bezirksschule berechtigt Sie zum einmaligen prü-fungsfreien Übertritt ans Gymnasium. Erfüllen Sie die Anforderungen nur am Ende des ersten Semesters der Abschlussklasse (Zwischenbericht), werden Sie provisorisch in das Gymnasium aufgenommen. Dies bedeutet, dass Sie im Gymnasium eine Probezeit von einem Semester bestehen müssen. Falls Sie die Probezeit nicht bestehen, können Sie im folgenden Jahr die Aufnahmeprüfung an das Gymnasium machen. Privatschulen bieten dazu Vorbereitungskurse an.
Erfüllen Sie die Anforderungen im Jahreszeugnis der 3. Bezirksschule, werden Sie definitiv in das Gymnasium aufgenommen.

Fall C: Wechsel an eine private Maturitäts- oder Handelsschule

Die Gymnasiale Matura kann auch an Privatschulen erworben werden. Die meisten Privatschulen bieten nicht eigene Ma-turitätsprüfungen an, sondern bereiten auf die schweizerische Maturitätsprüfung vor. Privatschulen haben ein grosses Ange-bot und ein Eintritt ist fast zu jedem Zeitpunkt möglich. Die Schulkosten werden in der Regel vom Kanton nicht übernom-men.
Handelsschulen bieten zum Teil verkürzte Ausbildungsgänge für Kantonsschüler/innen an. Erkundigen Sie sich direkt bei den betreffenden Schulen – z. B. Handelsschule Minerva (Baden, Aarau) oder Kaufmännisches Ausbildungszentrum kaz. (Aarau).

Oder später: Maturität auf dem 2. Bildungsweg

Erwachsene mit Berufserfahrung können die Gymnasiale Maturität auf dem zweiten Bildungsweg nachholen, zum Beispiel an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene AME. Adressen, die für Sie in den vorgenannten Situationen nützlich sein können:

Dieses Verzeichnis ist in unseren Info-Zentren erhältlich:

  • Privatschulen Schweiz 2023/2024 (Adliswil: KGT Raimondi AG)

2. Berufslehre

Das am Gymnasium erworbene Wissen (Sprachen, Naturwissenschaften, Allgemeinbildung) kann Ihnen in der weiteren Berufs- und Ausbildungslaufbahn nützen. Bei der Lehrstellensuche gelten für Sie aber die gleichen Bedingungen wie für Schulabgänger/innen der Bezirks- oder Sekundarschule.

Um sich über mögliche Berufslehren zu informieren, sind diese Adressen nützlich:

Zur Lehrstellensuche finden Sie hier weitere Informationen:

Erkundigen Sie sich vor einer schriftlichen Bewerbung zuerst telefonisch, ob die Lehrstelle noch frei ist, da die Listen mit offenen Lehrstellen nicht täglich aktualisiert werden.

Berufsmaturität

Ihr schulisches Wissen vom Gymnasium können Sie nutzen, wenn Sie gleichzeitig mit dem Lehrabschluss die Berufsmaturität erwerben. Das lehrbegleitende Ausbildungsangebot (BM1) kombiniert die Vorteile der Berufsausbildung mit einer breiten Allgemeinbildung. Auch nach Lehrabschluss ist es möglich, in Vollzeit oder berufsbegleitend, die Berufsmaturität (BM2) zu erlangen. Informationen erhalten Sie auf ag.ch/berufsmaturitaet. Die Berufsmaturität öffnet Ihnen den Weg zu den Fachhochschulen.

Von der Berufsmaturität zur universitären Hochschule

Wollen Berufsmaturanden oder Berufsmaturandinnen an einer universitären Hochschule (Uni, ETH) in der
Schweiz studieren, können sie sich mit dem Passerellen-Lehrgang (Dauer in der Regel ein Jahr) auf die Ergänzungsprüfung vorbereiten. Informationen dazu finden Sie auf ag.ch/ame > Passerelle. Dieser Passerellenlehrgang ist auch nach Abschluss von FMS/WMS und IMS möglich.

3. Zwischenlösungen

Vielleicht ist es Ihnen im Moment noch nicht möglich, definitive Entscheide über Ihren weiteren beruflichen Weg zu fällen. Eine Zwischenlösung kann helfen, den nötigen Abstand zu finden und einen Entscheid vorzubereiten. Sie lässt Ihnen Zeit, sich nochmals intensiv mit Ihrer Berufswahl auseinanderzusetzen. Vielleicht haben Sie sich bereits für eine Ausbildung entschieden, es bleibt Ihnen aber noch Zeit bis zum Beginn. So oder so: Nutzen Sie die Zeit zum Schnuppern, für Praktika und Sprachaufenthalte.


Diese Adressen können nützlich sein:

Diese Informationsmittel sind in unseren Info-Zentren erhältlich:

Zum Schluss

Brauchen Sie für die Planung Ihres weiteren Weges Hilfe und Unterstützung?
In unseren Info-Zentren finden Sie Informationen, Entscheidungshilfen und Antworten. In einem Kurzgespräch können Sie Ihre Fragen mit einer Fachperson besprechen: direkt, unkompliziert und ohne Formalitäten. 
beratungsdienste.ch/öffnungszeiten

Für eine vertiefte Abklärung und Beratung zur Förderung der Entscheidungs- und Handlungskompetenz können Sie sich zu einer Beratung anmelden, sei es via Online-Anmeldung beratungsdienste.ch/anmeldungen oder telefonisch unter der Nummer 062 832 64 00.

Der Jugendpsychologische Dienst steht Ihnen für Fragen zur Verfügung, die über die Berufs- und Studienwahl hinausgehen. Detaillierte Informationen zum Angebot finden Sie auf beratungsdienste.ch/jpd. In diesem Zusammenhang können auch folgende Adressen für Sie nützlich sein:

  • tschau.ch: e-Beratung für Jugendliche, verschiedene Themen
  • 143.ch: Beratung der «Dargebotenen Hand» online oder via Telefon
  • feelok.ch: Ratgeber zu Themen wie Rechte/Krisen, Berufswahl, Liebe, Konsum/Sucht etc.
  • 147.ch: Online-Beratung der «Pro Juventute» für Jugendliche und Kinder
© ask! – Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf