Nachteilsausgleich
Bei ask! kann eine Abklärung von Lese- und Rechtschreibstörungen (LRS) beantragt werden. Diese dient als Grundlage für einen möglichen Nachteilsausgleich an weiterführenden Schulen. Die Anmeldung muss fristgerecht erfolgen. ask! erstellt einen Bericht mit Empfehlungen, entscheidet aber nicht über den Nachteilsausgleich.
Abklärungen von Lese- und Rechtschreibestörungen
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Nachteilsausgleich für die Berufsfachschule/Mittelschule (Gymnasium/Kanti, FMS, IMS, WMS, BMS, AME)
Schüler:innen ab der 3. Oberstufe oder in einer Zwischenlösung (z. B. 10. Schuljahr, Zwischenjahr, Praktikum), die eine Anschlusslösung (Berufslehre, Fachmittelschule, Gymnasium) haben, dürfen sich ab den Frühlingsferien für eine Abklärung von Lese- und Rechtschreibestörungen bei ask! anmelden.
Die Abklärungen finden unabhängig vom Anmeldedatum vor, während und nach den Sommerferien statt. Die Terminvergabe erfolgt spätestens bis zwei Wochen vor den Sommerferien.
Sollten Sie bis dahin nichts von uns gehört haben, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen. Anmeldungen können wir nur aufnehmen, wenn eine Anschlusslösung gesichert ist.Für den Nachteilsausgleich an Berufsfachschulen und Berufsmaturitätsschulen muss das Antragsformular bis zum letzten Tag vor den Herbstferien bei der jeweiligen Schulleitung eingereicht werden. Die Schulleitung trifft mit der betroffenen Person eine Vereinbarung. Kommt keine Vereinbarung zustande, fällt die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule des Departement BKS einen Entscheid.
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Nachteilsausgleich für Qualifikationsverfahren oder Aufnahme- bzw. Abschlussprüfungen der Berufsmaturität
Anmeldungen müssen bis am 31. Oktober bei ask! eingehen, damit die Abklärung rechtzeitig erfolgen und Sie das Gesuch fristgerecht bis zum 31. Dezember bei der regulären Prüfungssession der Abteilung Berufsbildung und Mittelschulen einreichen können.
Die Terminvergabe sowie die Abklärungen finden nach den Sommerferien statt.
Sollten Sie bis dahin nichts von uns gehört haben, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Gut zu wissen
Wir führen eine Abklärung durch und erstellen einen Bericht mit einer Empfehlung. Wir erstellen keine Nachteilsausgleiche.
Wir führen keine Abklärungen für Schüler:innen der 1. und 2. Oberstufe durch. Diese Zuständigkeit liegt beim Schulpsychologischen Dienst.