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Schwierigkeiten während der beruflichen Grundbildung

Fühlen Sie sich in Ihrer Ausbildung am falschen Ort? Überfordert Sie die Schule? Verstehen Sie sich nicht mit der Berufsbildnerin, dem Berufsbildner oder den anderen Mitarbeitenden? Haben Sie Konflikte mit Ihren Eltern oder anderen nahestehenden Personen?

Die folgenden Institutionen und Angebote können in schwierigen Situationen bei der Suche nach Lösungen unterstützen.
 

Jugendpsychologischer Dienst (JPD)

Sie können sich an den Jugendpsychologischen Dienst wenden, wenn Sie Schwierigkeiten in der Berufsschule haben, Probleme im Lehrbetrieb, Probleme zu Hause, bei Ängsten und Zweifeln aller Art. Auch bei Belästigungen im Lehrbetrieb oder in der Schule (z.B. durch unangemessene Sprüche und Gesten, anzügliche Blicke oder unerwünschte Berührungen) können Sie sich beim Jugendpsychologischen Dienst melden. Dieser ist für Lernende im Kanton Aargau kostenlos. Die Fachpersonen stehen unter Schweigepflicht.

Jugendpsychologischer Dienst
Herzogstrasse 1, 5000 Aarau oder
Schmiedestrasse 13, 5400 Baden
Telefon: 062 832 64 40
www.beratungsdienste.ch/jpd

Berufsschulen

Falls Sie Schwierigkeiten in der Berufsschule haben und beispielsweise ungenügende Noten schreiben, sprechen Sie mit den Lehrpersonen und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen. An den Schulen werden in der Regel Stützkurse angeboten. Vielleicht können Ihnen auch Schulkolleginnen oder -kollegen beim Lernen helfen. Berufsbildner/innen können ebenfalls unterstützen. Auf der Kurzinfo «Lernangebote» finden Sie zudem Personen und Institutionen in Ihrer Region, welche Unterstützung beim Lernen anbieten (unter www.beratungsdienste.ch > Downloads)

Gut zu wissen: Personen mit ärztlich oder fachpsychologisch nachgewiesenen Behinderungen haben Anrecht auf einen Nachteilsausgleich. Genauere Informationen siehe: www.ag.ch/berufsbildung > Menü > Lehre > Qualifikationsverfahren / Abschlussprüfungen > Nachteilsausgleich.

Coaching Berufsbildung (COBE)

Falls Sie Schwierigkeiten im Lehrbetrieb haben, versuchen Sie Ihre Anliegen am Arbeitsort in einem persönlichen Gespräch zu klären. Auch eine Aussprache mit dem Berufsbildner / der Berufsbilderin in Anwesenheit der Eltern kann helfen. Wenn diese Massnahmen nicht den erhofften Erfolg bringen, kann ein Coaching im Lehrbetrieb eingerichtet werden: Berufslernende und Lehrbetriebe können sich für ein Coaching Berufsbildung anmelden. Eine neutrale Fachperson unterstützt Sie und die Berufsbildungsverantwortlichen dann direkt im Betrieb (www.ag.ch/berufsbildung > Menü > Lehre > Betriebliche Bildung > Coaching Berufsbildung (COBE)).

Berufsinspektorat des Kantons Aargau

Das Berufsinspektorat hat die Aufsicht über alle Lehrverhältnisse im Kanton Aargau. Wenn Sie Ihre Rechte als Lernende oder Lernender nicht wahrnehmen können und beispielsweise das Ausbildungsreglement nicht eingehalten wird, können Sie sich an das Berufsinspektorat wenden. Der Liste der Berufsinspektoren können Sie entnehmen, welche Berufsinspektorin oder welcher Berufsinspektor für Ihren Beruf zuständig ist: www.ag.ch/berufsbildung > Menü > Lehre > Betriebliche Bildung > Berufsinspektorat/Lehraufsicht.

Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
Sektion Betriebliche Bildung
Bachstrasse 15, 5001 Aarau
Telefon: 062 835 21 46 / E-Mail: betriebliche-bildung@ag.ch

Berufsberatung

Wenn Sie erwägen, die Lehre abzubrechen, holen Sie sich für diesen Entscheid fachlichen Rat bei der Berufs- , Studien- und Laufbahnberatungsstelle Ihrer Region. Überlegen Sie sich genau, warum Sie wechseln wollen und welche Schritte Sie danach unternehmen werden, damit Sie auf dem Weg in Ihre berufliche Zukunft erfolgreich bleiben. Die Berufsberatung kann Sie dabei unterstützen, herauszufinden, welche anderen Berufe für Sie in Frage kommen.
ask! – Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf, www.beratungsdienste.ch/anmeldungen

Die Lehre abbrechen?

Wenn das Lehrverhältnis aufgrund ungenügender Noten in der Berufsschule nicht fortgesetzt werden kann, ist es sinnvoll, zusammen mit dem Arbeitgeber zu prüfen, ob das Lehrverhältnis allenfalls umgewandelt werden kann, beispielsweise in eine Attestausbildung oder ein schulisch weniger anspruchsvolles EFZ (z.B. Automobilfachmann/-frau EFZ statt Automobilmechatroniker/in EFZ). Falls alle Massnahmen, um die Lehre fortsetzen zu können, nicht fruchten, kann die Lehrstelle gekündigt werden. Tun Sie dies allerdings nicht spontan, sondern erst nach reiflicher Überlegung. Beziehen Sie auch die Dauer der restlichen Lehrzeit sowie die Situation auf dem Lehrstellenmarkt in Ihre Entscheidung mit ein.
nformationen zum konkreten Vorgehen bei einer Lehrvertragsauflösung resp. Vertragsumwandlung finden Sie auf www.ag.ch/berufsbildung > Menü > Lehre > Betriebliche Bildung > Lehrvertrag & Lehrvertragsänderungen.

Wenn Sie sich entschieden haben, innerhalb Ihres Berufes den Lehrbetrieb zu wechseln, wenden Sie sich ebenfalls an die zuständige Berufsinspektorin oder den zuständigen Berufsinspektor (Adresse siehe oben).

Gut zu wissen:

Bei einer Lehrvertragsauflösung kann die Berufsfachschule für weitere sechs Wochen besucht werden (Verlängerung möglich). Dies gilt aber nicht für die überbetrieblichen Kurse (üK).

Weitere Beratungsstellen, telefonische Beratungsangebote oder Internetplattformen

Je nach Anliegen, kann auch die eine oder andere dieser Beratungsstellen hilfreich sein:

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