Lehrer/in Kindergarten, Primar- und Sekundarstufe 1

Je nach dem, auf welcher Stufe Sie als Lehrperson unterrichten möchten, unterscheidet sich der Ausbildungsweg. Verschaffen Sie sich einen Überblick.

Ausbildung an den Hochschulen

Die Ausbildung zur Lehrperson findet grösstenteils an Pädagogischen Hochschulen (PH) statt. Die Studiengänge werden im zweistufigen Studienmodell Bachelor/Master angeboten. Bei einigen Studienvarianten ist ein Berufseinstieg ab dem 3. Semester möglich.

Studium

Vorschul- und Primarschulstufe

Die Ausbildung erfolgt – je nach Angebot der jeweiligen Pädagogischen Hochschule – entweder nur für die Primarstufe (1.-6. Klasse) oder für eine Kombination beider Stufen. Das Studium umfasst im Minimum 180 ECTS-Punkte, was bei einem Vollzeitstudium einer Dauer von 3 Jahren entspricht. 

«Primarlehrer - Primarlehrerin, ein vielseitiger Beruf», Video von PH ZH

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Sekundarstufe I

Das Studium zum/zur Real-, Sekundar- oder Bezirksschullehrer/in umfasst Leistungen im Umfang von 270-300 ECTS-Punkten, was bei einem Vollzeitstudium einer Dauer von 4 bis 5 Jahren entspricht. Entweder laufen die fachliche und die pädagogisch-didaktische Ausbildung parallel zueinander oder man erwirbt zuerst für ein oder zwei Fächer einen Bachelor an einer anderen Hochschule, meist an einer Universität. Primarlehrer/innen können im Rahmen eines gesamtschweizerisch anerkannten Master-Lehrgangs zusätzlich ein Lehrdiplom für die Sekundarstufe I erwerben. Auskunft geben die PH. 

«Ich bin Seklehrer, Ich bin Seklehrerin», Video von PH ZH

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Sekundarstufe II

Die Ausbildung zur Lehrperson an Mittelschulen ist eine Ergänzung zu einem fachwissenschaftlichen Master of Arts bzw. Master of Science an einer universitären Hochschule oder Fachhochschule. Lesen Sie dazu unsere Kurzinfo «Lehrer/in an Mittelschulen».

Zulassungsvoraussetzungen

Vorschulstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I

An die PH prüfungsfrei zugelassen werden für alle drei Stufen Personen:

  • mit einer gymnasialen Maturität,
  • mit Berufsmaturität plus Passerelle,
  • mit einem EDK-anerkannten Lehrdiplom
  • mit einem Fachhochschulabschluss.
  • nur für Vorschul- und Primarstufe: Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik

Ergänzungsprüfung: Alle anderen Personen benötigen eine Ergänzungsprüfung für die Zulassung zu einem pädagogischen Studiengang. Je nach Kanton werden dafür entsprechende Vorbereitungskurse angeboten. Die Prüfungen werden dezentral an den einzelnen PH durchgeführt und werden zum Teil auch von anderen PH anerkannt. Klären Sie zuerst ab, ob die PH, an der Sie studieren möchten, den von Ihnen ins Auge gefassten Vorbereitungskurs anerkennt.

Quereinstieg in den Lehrerberuf

Die PH FHNW bietet für Quereinsteigende drei Massnahmen zur Erleichterung des Einstiegs in den Lehrberuf an:

1.           Erleichterte Zulassung
Für berufserfahrene Personen ab 27 Jahren, welche die formalen Zulassungsvoraussetzungen zu den Studiengängen nicht erfüllen, wird das Zulassungsverfahren «sur dossier» für die Studiengänge Kindergarten-/Unterstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I und Logopädie angeboten. Es wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt, in dem die Studierfähigkeit und Berufseignung abgeklärt werden. Personen, die das Zulassungsverfahren «sur dossier» bestanden haben, erhalten die Zulassung zu allen Varianten der eingangs erwähnten Studiengänge. Weitere Informationen: www.fhnw.ch/ph/sur-dossier

2.       Studienvarianten mit integrierter Berufstätigkeit
Berufserfahrene Personen ab 27 Jahren, welche die Zulassungsbedingungen erfüllen oder das Zulassungsverfahren «sur dossier» bestanden haben, können die regulären Studienvarianten (auch berufsbegleitend in Teilzeit studierbar) oder die Studienvarianten Quereinstieg für die Studiengänge Kindergarten-/Unterstufe, Primarstufe und Sekundarstufe wählen. Die Studienvarianten Quereinstieg entsprechen einem Vollzeitstudium mit einer Unterrichtstätigkeit (bezahlte Anstellung) ab dem zweiten Studienjahr. Zudem gibt es die Studienvarianten BachelorPlus und MasterPlus, welche eine Unterrichtstätigkeit (bezahlte Anstellung) im 3. Studienjahr beinhalten. Weitere Informationen: www.fhnw.ch/ph/begleiteter-berufseinstieg

3.       Erweiterte Anrechnung
Einschlägige individuelle Vorbildungen können ggf. in einem speziell erweiterten Anrechnungsverfahren, der Anrechnung nichtformaler und informeller Leistungen, «sur dossier» geprüft und evtl. angerechnet werden. Dies gilt bei Wahl der Regelstudiengänge und regulärer Zulassung, ist also nicht kombinierbar mit dem speziellen Zulassungsverfahren für Berufserfahrene oder den Studienvarianten Quereinstieg. Weitere Informationen: www.fhnw.ch/ph/anrechnung

 

Fit für den Lehrerberuf?

Wenn Sie die Frage beschäftigt, ob Sie die Voraussetzungen für den Beruf als Lehrperson mit- bringen (Interesse, Persönlichkeit), geben Ihnen die folgenden Online-Fragebögen aufschlussreiche Feedbacks:

Pädagogische Hochschulen in der Deutschschweiz

Kanton

Institution

Vorschule & Primarstufe

Primarstufe

Sekundarstufe I

AG, BL,

BS, SO

Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz

www.fhnw.ch/ph

x

x

x

BE

Pädagogische Hochschule Bern

www.phbern.ch

x1,3

x

GR

Pädagogische Hochschule Graubünden

www.phgr.ch

x

x

x2

LU

Pädagogische Hochschule Luzern

www.phlu.ch

x

x

x

SG

Pädagogische Hochschule St. Gallen

www.phsg.ch

x

x

SH

Pädagogische Hochschule Schaffhausen

www.phsh.ch

x

x

SZ

Pädagogische Hochschule Schwyz

www.phsz.ch

x

x

TG

Pädagogische Hochschule Thurgau

www.phtg.ch

x

x

x

ZG

Pädagogische Hochschule Zug

www.phzg.ch

x

x

ZH

Pädagogische Hochschule Zürich www.phzh.ch

x

x

x

VS

Haute école pédagogique du Valais / Pädagogische Hochschule Wallis

www.hepvs.ch (Studiengänge: französisch, deutsch oder zweisprachig)

x1

x2

FR

Haute école pédagogique fribourgeoise / Pädagogische Hochschule Freiburg www.hepfr.ch (Studiengänge: französisch, deutsch oder zweisprachig)

x1

x

FR

Universität Freiburg www.unifr.ch

x2

1 Integrales Lehrdiplom für Kindergarten und Primarstufe 1–6
2 Kombinierter Studiengang für Lehrdiplom Sek 1 und Sek 2 möglich
3 Studiengang für Personen mit Berufsmaturität, nur im Kanton BE anerkannt

Quellen: www.edk.ch und Webseiten der Hochschulen

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